FORVM ARBEIT, WIRTSCHAFT & SOZIALES

DER KATH. AKTION – ÖSTERREICH

Generationenvertrag

 

Version 2: Stand, 19. 2. 2004

Antrag zur Konferenz der Kath. Aktion Österreich vom 27. – 28. 2. 2004 in Vorau

zur Pensionsdebatte / Generationenvertrag

 

SOLIDARISCHE ALTERSSICHERUNG

„Die Finanzierbarkeit oder Unfinanzierbarkeit von Krankenversicherungen und Pensionen ist in hohem Maße, wenn auch nicht ausschließlich, eine Frage des politischen Willens und einer ausgewogenen Verteilung der Lasten. Unter dem Vorwand der Unfinanzierbarkeit die Risiken zu privatisieren und damit die Schwächeren überdurchschnittlich zu belasten, bedroht den solidarischen Zusammenhalt. Dieser ganze Fragenbereich mit seinen großen Herausforderungen bedarf eines kompetenten Zusammenwirkens aller gesellschaftlichen Kräfte. Um nachhaltige – und nicht nur kurzfristige – Lösungen zu finden.“ (Sozialwort, S 82)

 

Generationenvertrag:

Mehr als jedes andere Instrument sozialer Sicherheit galt und gilt die gesetzliche Pensionsversicherung als Meßlatte und „Barometer“ für einen funktionsfähigen Sozialstaat. Das liegt einerseits daran, dass das Volumen der materiellen Umverteilung zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern größer ist, als in anderen Teilbereichen der Sozialversicherung. Darüber hinaus hat das System der Pensionsversicherung auch deshalb einen so hohen Stellenwert, weil es als Generationenvertrag zwischen der erwerbstätigen und nicht mehr erwerbstätigen Bevölkerung auf Langfristigkeit und damit Kontinuität und Verlässlichkeit angelegt ist. Die in den letzten Jahren zum Dauerthema gewordenen „Pensionsreformen“ lösen daher wesentliche Erschütterungen im Gefüge des Sozialstaates aus. Immer mehr Menschen, insbesondere junge Menschen, sind verunsichert. Das Vertrauen in das System der solidarischen Alterssicherung schwindet, zugleich wächst in einer von Individualismus und Wettbewerb gekennzeichneten Gesellschaft die Neigung, sich aus der Solidarität zu verabschieden.

 

Herausforderungen:

Demographische Entwicklung:

Weil Ausbildungen immer länger dauern und sich die Lebenserwartung deutlich erhöht hat, ändert sich das Verhältnis von Beitragzahlern und Empfängern dramatisch, damit gilt: Immer mehr Menschen beziehen für immer längere Zeiträume Pensionen. Durch die stagnierende Geburtenentwicklung und die damit verbundene Zahl von potentiellen Beitragszahlern wird das Problem verschärft.

Veränderung der Erwerbsarbeitsgesellschaft:

Derzeit ist die Pensionsversicherung auf der Einnahmenseite an den Faktor Erwerbsarbeit gekoppelt. Durch die rasanten Veränderungen der Erwerbsarbeitsgesellschaft haben jedoch neue Formen von Arbeit jenseits der Beitragspflicht (z.B. Scheinselbständigkeit) deutlich zugenommen. Auch eine hohe Arbeitslosigkeit bewirkt Einbußen auf der Einnahmenseite.

Unterbrochene Berufsbiographien:

Nach wie vor weisen Frauen, durch Kinderbeutreuungszeiten und Pflege von Angehörigen, mehr Unterbrechungszeiten als Männer auf. Aber mit der fortschreitenden Flexibilisierung sowie der Notwendigkeit berufsspezifischer Unterbrechungen, steigen allgemein die unterbrochenen Erwerbsbiografien. Derzeit ist jedoch die soziale Sicherung im Alter in ganz erheblichem Maße von einer lebenslangen, durchgängigen Erwerbsbiografie abhängig.

 

Das Österreichische Pensionssystem (Stand 2003)
 
  ASVG 
GSVG 
Bauern 
  Beamte
ÖBB
Antrittsalter  
60/65

60/65

60/65
65
36,5 Dj
Frühpension  
56,5/61,5
56,5/61,5
56,5/61,5
61,5
54,5
Mindestbeitragszeit
15 Jahre
15 Jahre
15 Jahre
15 Jahre
10 Jahre
Pensionshöhe
80% vom Durchschnitt aus 15 Jahren
80% v. 1 J
83% v. 1 J
Beiträge (DG/DN)
10,25/12,55
15%
14,5%
12,55(14,85)
15,05/17,96
Pensionssicherung 
x
x
x
2,18 -2,3%
4,8%
Höchstbeitrag
3.360,00  
3.920,00  
3.920,00  
x
x
Maximalpension
2.364,49  
2.364,49  
  2.364,49  
x
x
Durchschnitt
984,55  
795,80  
534,00  
2.525,00  
ca. 2.100,00
Beitragsdeckung 
78,5%  
47,3%  
24,8%  
26,69/55,69  
29,6%  
Versicherte   
2,621 Mio  
267.000  
185.785  
111.328  
42.000  
Pensionisten
1,619 Mio  
155.000  
188.087  
86.345  
45.000  

 

Bisherige Reformschritte:

In Österreich wurde in den letzten Jahren ein Bild eines „Drei-Säulen-Modells“ gezeichnet, welches vorsieht:

  1. Gesetzliche Pensionsversicherung (über Erwerbsarbeit)
  2. Firmenpensionskassen (derzeit im Aufbau)
  3. Private Pensionsvorsorge (Banken, Versicherungen,…)

Besonders problematisch erscheint dabei die starke staatliche Förderung der privaten Vorsorge, da gerade Kleinverdiener nicht in der Lage sind, entsprechende Summen anzusparen. Darüber hinaus werden bisherige Grundsätze verletzt:

-         Durch starke Absenkung der gesetzlichen Pensionen, wird das Prinzip der Lebensstandardsicherung  gefährdet.

-         Das Solidarprinzip – welches der gesamten Sozialversicherung zu Grunde liegt – wird durch die  Verlagerung von bisher kollektiv abgedeckten Risken in den Privatbereich eingeschränkt.

-         Eine „ersetzende“ und nicht „ergänzende“ Privatvorsorge deckt nur noch das Einkommensrisiko,  andere Lebensrisiken wie z.B. Invalidität werden dadurch nicht abgedeckt.

-         Der Einstieg in eine ersetzende Privatvorsorge ist der Ausstieg aus einer paritätischen Finanzierung.

 

Das Modell der „SOLIDARISCHEN ALTERSSICHERUNG“

Für die Kath. Aktion Österreich (KAÖ) sind folgende Grundzüge der bisherigen sozialen Sicherung auch weiterhin konstitutiv.

Der Sozialstaat bleibt verpflichtet, jedem Menschen in Österreich ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Durch die Umbrüche der Erwerbsarbeitsgesellschaft ist für einen wachsenden Teil der Bevölkerung die Teilhabe an kontinuierlicher Erwerbsarbeit und damit an sozialer Sicherheit im Alter gefährdet. Daher darf Erwerbsarbeit nicht mehr der einzige Anknüpfungspunkt für ausreichende soziale Sicherheit im Alter sein. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Alterssicherung muss die Vielfalt unterschiedlicher Formen von Arbeit und eine Durchlässigkeit und Kombination verschiedener Formen gesellschaftlich anerkannter Arbeit berücksichtigen. Das solidarische, beitrags - und umlagefinanzierte System der gesetzlichen Pensionsversicherung muss erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Dazu ist das Solidarprinzip zu stärken und die Einnahmebasis möglichst zu verbreitern. Die KAÖ ist überzeugt, mit ihren Positionen einen Beitrag für eine zukunftsfähige solidarische Pensionsversicherung zu leisten.

Grundsätze des Modells:

-         Verbreiterung der Einnahmenbasis durch Einbeziehung aller Einkünfte

-         Herstellung eines Mindeststandards sozialer Sicherheit im Alter jenseits und unabhängig von eigenen Erwerbsbiografieverläufen

-         Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alterssicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Versicherung

-         Schaffung von Anreizen für eine verbesserte Ausgestaltung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge als Regelfall und Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge

 

Daraus ergibt sich ein „Neues-Drei-Säulen-Modell“:
1. Die „Grundsicherung im Alter“ als Pflichtversicherung für alle Einwohner/innen

2. Die Arbeitnehmerpflichtversicherung auf der Basis von Erwerbseinkommen

3. Die betriebliche und private Altersvorsorge

 

Stufe 1: Die „Grundsicherung im Alter“ als Pflichtversicherung für alle Einwohner/innen

Die „Grundsicherung im Alter“ ist eine Pflichtversicherung für alle Einwohner/innen. Sie zielt drauf ab, jenseits und unabhängig von Erwerbsarbeit eine Mindestsicherung im Alter zu gewährleisten. Anspruchsberechtigt sind alle Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Anspruchshöhe orientiert sich am Existenzminimum (derzeit ca. 400,- Euro). Der Anspruchsaufbau errechnet sich zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr. Mit jedem Jahr erwerben die Einwohner, die in Österreich steuerpflichtig sind, einen Anspruch von 2% der Grundsicherung. Die Finanzierung erfolgt als Beitrag von allen steuerpflichtigen Einkünften also ebenso selbständige wie nichtselbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung, sonstige Einkünfte z.B. wiederkehrende Bezüge, Spekulationsgewinnen usw. Organisatorisch erfolgt eine Anbindung an die bisherigen Pensionsversicherungsträger und unterliegt somit der Selbstverwaltung. Ein Teil des bisherigen Bundeszuschusses wird der Stufe 1 zugeordnet.

 

Stufe 2: Die Arbeitnehmerpflichtversicherung auf der Basis von Erwerbseinkommen

Hier werden die wesentlichen Prinzipien und Elemente der bisherigen gesetzlichen Altersvorsorge beibehalten. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen und Beiträge bezahlt haben oder für die ersatzweise Beiträge gezahlt wurden. Beim Anspruchsaufbau gilt grundsätzlich die Beitrags- und Leistungsbezogenheit.

Ehegattensplitting: Bei Ehepaaren werden die gemeinsam erworbenen Rentenansprüche halbiert und jedem Partner zugeordnet. Damit wird insbesondere ein wichtiger Beitrag zur besseren eigenständigen Absicherung von Ehefrauen geleistet.

Kindererziehungszeiten: Mit einer Erhöhung der Anrechnung auf 6 Jahre wird der Beitrag der Eltern zur Sicherung des Generationenvertrages angemessener als bisher berücksichtigt.

Nachgelagerte Besteuerung: Oberhalb einer steuerfreien Grenze sind alle Alterseinkünfte steuerpflichtig.

Die Finanzierung erfolgt – wie bisher – paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer und durch einen Bundeszuschuss. Auch die zukünftige Arbeitnehmerpflichtversicherung unterliegt der Selbstverwaltung.

 

Stufe 3: Die betriebliche und private Altersvorsorge

Die betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vorhergehenden Stufen. Alle drei Stufen zusammen sichern zukünftig, dass bei veränderten Versicherungsverläufen eine Lebensstandardsicherung im Alter gewährleistet ist. Für untere bis mittlere Einkommen, welche die steuerlichen Anreize nicht nutzen können, sind vergleichbare staatliche Prämien einzuzahlen. Ebenso sind kinderbezogene Prämien für Eltern einzuführen.

 

Zum Abschluss:

Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel verlangen politisch festgelegte und staatlich garantierte soziale Sicherung. Die „Sozialpartnerschaft“ und das Modell der „sozialen Marktwirtschaft“ haben sich in Österreich in den letzen 50 Jahren bewährt. Handlungsleitend für die KA-Österreich ist die Herstellung sozialer Gerechtigkeit. Ziele sozialer Gerechtigkeit sind

-         soziale Absicherung für alle Mitglieder der Gesellschaft: Das soziale Netz muss alle tragen!

-         Sozialer Ausgleich in der Gesellschaft: Reformpolitik darf nicht polarisieren, Reiche reicher und Arme ärmer machen!

-         Soziale Teilhabe und Teilnahme aller: „Keine/r soll im Regen stehen!“

Soziale Gerechtigkeit verlangt eine wirkliche Reformpolitik auch für die sozialen Sicherungssysteme.

Im Ökumenischen Sozialwort der 14 christlichen Kirchen Österreichs, welches am 1. Adventsonntag 2003 veröffentlicht wurde, steht: „Die Kirchen treten ein für die Weiterentwicklung des umlagefinanzierten Pensionsversicherungssystems in einer Form, die die Solidarität zwischen der Jugend und der älteren Generation stärkt. Dabei ist auch eine eigenständige Alterssicherung für Frauen vorzusehen“ (Seite 85)

Wir laden ein, die Inhalte des Positionspapiers zum Generationenvertrag, welches im Dialog vieler Einrichtungen und Organisationen der KA entstanden ist, vertiefend zu betrachten.