Generationenvertrag
Version 2: Stand, 19. 2.
2004
Antrag zur Konferenz der
Kath. Aktion Österreich vom 27. – 28. 2. 2004 in Vorau
zur Pensionsdebatte /
Generationenvertrag
SOLIDARISCHE ALTERSSICHERUNG
„Die Finanzierbarkeit oder Unfinanzierbarkeit von
Krankenversicherungen und Pensionen ist in hohem Maße, wenn auch nicht
ausschließlich, eine Frage des politischen Willens und einer ausgewogenen
Verteilung der Lasten. Unter dem Vorwand der Unfinanzierbarkeit die Risiken zu
privatisieren und damit die Schwächeren überdurchschnittlich zu belasten,
bedroht den solidarischen Zusammenhalt. Dieser ganze Fragenbereich mit seinen
großen Herausforderungen bedarf eines kompetenten Zusammenwirkens aller gesellschaftlichen
Kräfte. Um nachhaltige – und nicht nur kurzfristige – Lösungen zu finden.“ (Sozialwort, S 82)
Generationenvertrag:
Mehr als jedes andere
Instrument sozialer Sicherheit galt und gilt die gesetzliche
Pensionsversicherung als Meßlatte und „Barometer“ für einen funktionsfähigen
Sozialstaat. Das liegt einerseits daran, dass das Volumen der materiellen
Umverteilung zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern größer ist, als
in anderen Teilbereichen der Sozialversicherung. Darüber hinaus hat das System
der Pensionsversicherung auch deshalb einen so hohen Stellenwert, weil es als
Generationenvertrag zwischen der erwerbstätigen und nicht mehr erwerbstätigen
Bevölkerung auf Langfristigkeit und damit Kontinuität und Verlässlichkeit
angelegt ist. Die in den letzten Jahren zum Dauerthema gewordenen
„Pensionsreformen“ lösen daher wesentliche Erschütterungen im Gefüge des
Sozialstaates aus. Immer mehr Menschen, insbesondere junge Menschen, sind
verunsichert. Das Vertrauen in das System der solidarischen Alterssicherung
schwindet, zugleich wächst in einer von Individualismus und Wettbewerb
gekennzeichneten Gesellschaft die Neigung, sich aus der Solidarität zu
verabschieden.
Herausforderungen:
Demographische Entwicklung:
Weil Ausbildungen immer
länger dauern und sich die Lebenserwartung deutlich erhöht hat, ändert sich das
Verhältnis von Beitragzahlern und Empfängern dramatisch, damit gilt: Immer mehr
Menschen beziehen für immer längere Zeiträume Pensionen. Durch die stagnierende
Geburtenentwicklung und die damit verbundene Zahl von potentiellen
Beitragszahlern wird das Problem verschärft.
Veränderung der Erwerbsarbeitsgesellschaft:
Derzeit ist die
Pensionsversicherung auf der Einnahmenseite an den Faktor Erwerbsarbeit
gekoppelt. Durch die rasanten Veränderungen der Erwerbsarbeitsgesellschaft
haben jedoch neue Formen von Arbeit jenseits der Beitragspflicht (z.B.
Scheinselbständigkeit) deutlich zugenommen. Auch eine hohe Arbeitslosigkeit
bewirkt Einbußen auf der Einnahmenseite.
Unterbrochene Berufsbiographien:
Nach wie vor weisen Frauen,
durch Kinderbeutreuungszeiten und Pflege von Angehörigen, mehr
Unterbrechungszeiten als Männer auf. Aber mit der fortschreitenden
Flexibilisierung sowie der Notwendigkeit berufsspezifischer Unterbrechungen,
steigen allgemein die unterbrochenen Erwerbsbiografien. Derzeit ist jedoch die
soziale Sicherung im Alter in ganz erheblichem Maße von einer lebenslangen, durchgängigen
Erwerbsbiografie abhängig.
|
Das Österreichische Pensionssystem
(Stand 2003)
|
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|
ASVG
|
GSVG
|
Bauern
|
Beamte
|
ÖBB
|
|
| Antrittsalter |
60/65
|
60/65 |
60/65
|
65
|
36,5 Dj
|
| Frühpension |
56,5/61,5
|
56,5/61,5
|
56,5/61,5
|
61,5
|
54,5
|
| Mindestbeitragszeit |
15 Jahre
|
15 Jahre
|
15 Jahre
|
15 Jahre
|
10 Jahre
|
| Pensionshöhe |
80% vom Durchschnitt aus 15 Jahren
|
80% v. 1 J
|
83% v. 1 J
|
||
| Beiträge (DG/DN) |
10,25/12,55
|
15%
|
14,5%
|
12,55(14,85)
|
15,05/17,96
|
| Pensionssicherung |
x
|
x
|
x
|
2,18 -2,3%
|
4,8%
|
| Höchstbeitrag |
3.360,00
|
3.920,00
|
3.920,00
|
x
|
x
|
| Maximalpension |
2.364,49
|
2.364,49
|
2.364,49
|
x
|
x
|
| Durchschnitt |
984,55
|
795,80
|
534,00
|
2.525,00
|
ca. 2.100,00
|
| Beitragsdeckung |
78,5%
|
47,3%
|
24,8%
|
26,69/55,69
|
29,6%
|
| Versicherte |
2,621 Mio
|
267.000
|
185.785
|
111.328
|
42.000
|
| Pensionisten |
1,619 Mio
|
155.000
|
188.087
|
86.345
|
45.000
|
Bisherige Reformschritte:
In Österreich wurde in den
letzten Jahren ein Bild eines „Drei-Säulen-Modells“ gezeichnet, welches
vorsieht:
Besonders problematisch
erscheint dabei die starke staatliche Förderung der privaten Vorsorge, da
gerade Kleinverdiener nicht in der Lage sind, entsprechende Summen anzusparen.
Darüber hinaus werden bisherige Grundsätze verletzt:
-
Durch starke Absenkung der gesetzlichen
Pensionen, wird das Prinzip der Lebensstandardsicherung gefährdet.
-
Das Solidarprinzip – welches der
gesamten Sozialversicherung zu Grunde liegt – wird durch die Verlagerung
von bisher kollektiv abgedeckten Risken in den Privatbereich eingeschränkt.
-
Eine „ersetzende“ und nicht „ergänzende“
Privatvorsorge deckt nur noch das Einkommensrisiko, andere Lebensrisiken
wie z.B. Invalidität werden dadurch nicht abgedeckt.
-
Der Einstieg in eine ersetzende Privatvorsorge
ist der Ausstieg aus einer paritätischen Finanzierung.
Das Modell der „SOLIDARISCHEN ALTERSSICHERUNG“
Für die Kath. Aktion
Österreich (KAÖ) sind folgende Grundzüge der bisherigen sozialen Sicherung auch
weiterhin konstitutiv.
Der Sozialstaat bleibt
verpflichtet, jedem Menschen in Österreich ein menschenwürdiges Leben zu
ermöglichen. Durch die Umbrüche der Erwerbsarbeitsgesellschaft ist für einen
wachsenden Teil der Bevölkerung die Teilhabe an kontinuierlicher Erwerbsarbeit
und damit an sozialer Sicherheit im Alter gefährdet. Daher darf Erwerbsarbeit
nicht mehr der einzige Anknüpfungspunkt für ausreichende soziale Sicherheit im
Alter sein. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Alterssicherung muss die
Vielfalt unterschiedlicher Formen von Arbeit und eine Durchlässigkeit und
Kombination verschiedener Formen gesellschaftlich anerkannter Arbeit berücksichtigen.
Das solidarische, beitrags - und umlagefinanzierte System der gesetzlichen
Pensionsversicherung muss erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Dazu
ist das Solidarprinzip zu stärken und die Einnahmebasis möglichst zu
verbreitern. Die KAÖ ist überzeugt, mit ihren Positionen einen Beitrag für eine
zukunftsfähige solidarische Pensionsversicherung zu leisten.
Grundsätze des Modells:
-
Verbreiterung der
Einnahmenbasis durch Einbeziehung aller Einkünfte
-
Herstellung eines
Mindeststandards sozialer Sicherheit im Alter jenseits und unabhängig von
eigenen Erwerbsbiografieverläufen
-
Beibehaltung des
Grundprinzips der gesetzlichen Alterssicherung als solidarische, beitrags-,
leistungsbezogene und umlagefinanzierte Versicherung
-
Schaffung von Anreizen für
eine verbesserte Ausgestaltung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
als Regelfall und Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge
Daraus ergibt sich ein „Neues-Drei-Säulen-Modell“:
1. Die „Grundsicherung im Alter“ als
Pflichtversicherung für alle Einwohner/innen
2. Die Arbeitnehmerpflichtversicherung
auf der Basis von Erwerbseinkommen
3. Die betriebliche und private Altersvorsorge
Stufe 1: Die „Grundsicherung im Alter“ als
Pflichtversicherung für alle Einwohner/innen
Die „Grundsicherung im
Alter“ ist eine Pflichtversicherung für alle Einwohner/innen. Sie zielt drauf
ab, jenseits und unabhängig von Erwerbsarbeit eine Mindestsicherung im Alter zu
gewährleisten. Anspruchsberechtigt sind alle Personen nach Vollendung des 65.
Lebensjahres. Die Anspruchshöhe orientiert sich am Existenzminimum (derzeit ca.
400,- Euro). Der Anspruchsaufbau errechnet sich zwischen dem 15. und 65.
Lebensjahr. Mit jedem Jahr erwerben die Einwohner, die in Österreich
steuerpflichtig sind, einen Anspruch von 2% der Grundsicherung. Die Finanzierung
erfolgt als Beitrag von allen steuerpflichtigen Einkünften also ebenso
selbständige wie nichtselbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe,
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung, sonstige Einkünfte z.B.
wiederkehrende Bezüge, Spekulationsgewinnen usw. Organisatorisch erfolgt eine
Anbindung an die bisherigen Pensionsversicherungsträger und unterliegt somit
der Selbstverwaltung. Ein Teil des bisherigen Bundeszuschusses wird der Stufe 1
zugeordnet.
Stufe 2: Die Arbeitnehmerpflichtversicherung auf der
Basis von Erwerbseinkommen
Hier werden die
wesentlichen Prinzipien und Elemente der bisherigen gesetzlichen Altersvorsorge
beibehalten. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die der
Versicherungspflicht unterliegen und Beiträge bezahlt haben oder für die
ersatzweise Beiträge gezahlt wurden. Beim Anspruchsaufbau gilt grundsätzlich
die Beitrags- und Leistungsbezogenheit.
Ehegattensplitting: Bei
Ehepaaren werden die gemeinsam erworbenen Rentenansprüche halbiert und jedem
Partner zugeordnet. Damit wird insbesondere ein wichtiger Beitrag zur besseren
eigenständigen Absicherung von Ehefrauen geleistet.
Kindererziehungszeiten: Mit
einer Erhöhung der Anrechnung auf 6 Jahre wird der Beitrag der Eltern zur
Sicherung des Generationenvertrages angemessener als bisher berücksichtigt.
Nachgelagerte Besteuerung:
Oberhalb einer steuerfreien Grenze sind alle Alterseinkünfte steuerpflichtig.
Die Finanzierung erfolgt –
wie bisher – paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer und durch einen
Bundeszuschuss. Auch die zukünftige Arbeitnehmerpflichtversicherung unterliegt
der Selbstverwaltung.
Stufe 3: Die betriebliche und private Altersvorsorge
Die betriebliche und
private Altersvorsorge ergänzen die beiden vorhergehenden Stufen. Alle drei Stufen
zusammen sichern zukünftig, dass bei veränderten Versicherungsverläufen eine
Lebensstandardsicherung im Alter gewährleistet ist. Für untere bis mittlere
Einkommen, welche die steuerlichen Anreize nicht nutzen können, sind
vergleichbare staatliche Prämien einzuzahlen. Ebenso sind kinderbezogene
Prämien für Eltern einzuführen.
Zum Abschluss:
Gesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Wandel verlangen politisch festgelegte und staatlich
garantierte soziale Sicherung. Die „Sozialpartnerschaft“ und das Modell der
„sozialen Marktwirtschaft“ haben sich in Österreich in den letzen 50 Jahren
bewährt. Handlungsleitend für die KA-Österreich ist die Herstellung sozialer
Gerechtigkeit. Ziele sozialer Gerechtigkeit sind
-
soziale Absicherung für alle
Mitglieder der Gesellschaft: Das soziale Netz muss alle tragen!
-
Sozialer Ausgleich in der
Gesellschaft: Reformpolitik darf nicht polarisieren, Reiche reicher und Arme
ärmer machen!
-
Soziale Teilhabe und
Teilnahme aller: „Keine/r soll im Regen stehen!“
Soziale Gerechtigkeit verlangt
eine wirkliche Reformpolitik auch für die sozialen Sicherungssysteme.
Im Ökumenischen Sozialwort
der 14 christlichen Kirchen Österreichs, welches am 1. Adventsonntag 2003
veröffentlicht wurde, steht: „Die Kirchen
treten ein für die Weiterentwicklung des umlagefinanzierten
Pensionsversicherungssystems in einer Form, die die Solidarität zwischen der
Jugend und der älteren Generation stärkt. Dabei ist auch eine eigenständige
Alterssicherung für Frauen vorzusehen“ (Seite 85)
Wir laden ein, die Inhalte
des Positionspapiers zum Generationenvertrag, welches im Dialog vieler
Einrichtungen und Organisationen der KA entstanden ist, vertiefend zu
betrachten.