Pensionen mit Zukunft

Die beschlossene "Pensionssicherungsreform" erfüllt einen Anspruch mit Sicherheit nicht: die öffentlichen Pensionen für die Zukunft zu sichern. Vielmehr soll das Pensionssystem nach neoliberalen Vorstellungen radikal umgebaut werden. Das öffentliche, umlagefinanzierte Pensionssystem wird als unfinanzierbar diskreditiert, im Gegenzug private, kapitalgedeckte Pensionsvorsorge als Alternative angepriesen. Steuerlich gefördert versteht sich - während für öffentliche Pensionen angeblich kein Geld da ist. Es handelt sich um eine Umverteilung großen Stils: Unternehmen wollen ihre Beiträge zur sozialen Sicherung reduzieren. Also wird das Pensionssystem Schritt für Schritt privatisiert. Das kommt ArbeitnehmerInnen teuer zu stehen: einerseits, weil private Pensionsvorsorge viel kostet und somit verfügbares Einkommen reduziert. Andererseits weil Alterssicherung zum Glücksspiel wird: schließlich ist private Altersvorsorge von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig. Und steigende Börsenkurse gehen einher mit Rationalisierungsmassnahmen in börsennotierten Betrieben. Das wiederum bedeutet regelmäßig Einkommensverluste für und Abbau von Beschäftigten um die Aktienkurse zu steigern.

Eine Pensionsreform ist tatsächlich notwendig. Das österreichische Pensionssystem kennt viele Ungerechtigkeiten: Drei Prozent der reichsten PensionistInnen erhalten genauso viel Geld wie 20 Prozent der ärmsten. 400.000 Menschen - vor allem Frauen - haben keinen eigenständigen Pensionsanspruch. Die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen setzt sich in der Pension fort: Frauen erhalten 40 % weniger Pension als Männer. Eine Pensionsreform die sozial gerecht ist muss Verteilungsgerechtigkeit, Schutz vor Altersarmut und Lebensqualität im Alter sichern. Eine Privatisierung der Pensionsvorsorge leistet dazu keinen Beitrag, sondern verschärft die soziale Schieflage nur zusätzlich.

Unsere Vorschläge für eine sozial gerechte Pensionsreform:

· Eine eigenständige Grundpension in Höhe von € 630,- (die sich noch durch Wohnbeihilfe erhöhen kann) für jede/n. Finanziert wird diese "erste Säule" aus jenen Steuermitteln, die gegenwärtig in das Pensionssystem fließen. Diese Mittel dürfen keineswegs reduziert werden!

· Eine - wie bisher - über Sozialversicherungsbeiträge finanzierte Pension als "zweite Säule". Die Höhe der Gesamtpension ist mit (dzt.) € 2.350,- - wie im ASVG - gedeckelt. Schrittweise Harmonisierung der Pensionssysteme, wobei alte Ansprüche erhalten bleiben. Vorzeitige Alterspension bleibt möglich.

· Anhebung des Pensionsalters nur bei umfassender Arbeitszeitverkürzung. Eine Ausweitung der (Lebens-)Arbeitszeit kommt einer Arbeitszeitverlängerung gleich! Das geht auf Kosten von Lebensqualität, Gesundheit und erhöht Arbeitslosigkeit.

· Keine steuerliche Förderung privater Pensionsvorsorge. Strenge gesetzliche Veranlagungsvorschriften - z. B. Bindung von Investments an ökologische und soziale Kriterien, verpflichtender Fondsanteil an ethischen Investments

· Keine Umwandlung der "Abfertigung neu" in eine Betriebspension. Sie ist Lohnbestandteil, keine Pensionsvorsorge. Die Abfertigung ist dahingehend zu reformieren, dass sie auch bei vorübergehender Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses (Bildungs-, Betreuungskarenzen, Sabbaticals) in Anspruch genommen werden kann.